„Die relativ junge Idee des geistigen Eigentums und Copyrights sieht sich faktisch wieder aufgelöst, wird de jure aber mit allmöglichen juristischen Klimmzügen (noch) aufrechterhalten; es wird den neuen Medienverhältnissen wieder anzupassen versucht. Der Künstler oder Musiker vergangener Zeiten, z.B. des Barock, für den es eine Auszeichnung war, kopiert zu werden und der selbst kopierte, hätte in der Copyright-Kultur der jüngeren Vergangenheit seine rechte Not mit dem Gesetz gehabt. Im digitalen Zeitalter fände er sich wieder problemlos zurecht, denn was heute CUT/COPY/PASTE heißt, hieß früher bspw. „Parodieverfahren“ oder „Pastiche“. Im „Mashup“ der Gegenwart erfüllt sich die Anerkennung fremden Wirkens. Jenseits der unterschiedlichen Namen sind die Verfahrensweisen damals/heute im Umgang mit Kunst einander sehr ähnlich.“
Norbert Schläbitz in: „Als Musik und Kunst dem Bildungstraum(a) erlagen“ (V&R 2016, S. 48)